Kostenübernahme
Kostenübernahme
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die Beihilfe und die meisten privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten
für eine verhaltenstherapeutische Behandlung in voller Höhe (Gebührenordnung für
Psychologische Psychotherapeuten (GOP)). Die Anzahl der Sitzungen, die von der
privaten Krankenversicherung erstattet werden, hängt vom Versicherungsunternehmen
und dem jeweiligen Tarif ab, zu dem Sie versichert sind. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig
mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, um die Übernahmebedingungen
einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.
Soldaten der Bundeswehr
Seit einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) vom 16.09.2013 können Soldaten in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Hierzu ist die Überweisung des Truppenarztes notwendig. Zur ersten probatorischen Sitzung muss der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorgelegt werden. Ist nach der Probephase eine Psychotherapie indiziert und gewünscht, wird dies gegenüber dem Truppenarzt veranlasst. Dieser erteilt auf dieser Grundlage einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und Kostenübernahmegenehmigung (zunächst 25 Std.).Falls Sie Soldat der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.
Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie als Selbstzahler selbst zu übernehmen. In diesem Fall bleibt die Inanspruchnahme einer Psychotherapie gegenüber Ihrer Krankenkasse vollständig geschützt, da keine Antragsformalitäten erforderlich sind und der Kasse keine Diagnosen mitgeteilt werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss z.B. einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird. Die Therapie kann in der Regel ohne Wartezeit sofort beginnen. Weiterhin können Anzahl, Frequenz und Dauer der Sitzungen individuell festgelegt werden und unterliegen keiner Reglementierung. Die Kosten der Therapie können bei der Steuer geltend gemacht werden.
Praxis für Psychotherapie - Mürwiker Str. 167 - 24944 Flensburg Kontakt